Ja, deine Ausbildung kann auch verfallen. Unterbrechungen der Ausbildung von mehr als 18 Monaten machen nach den gesetzlichen Vorschriften eine neuerliche Ausbildung notwendig, welche zur Gänze gesondert verrechnet wird.
Ja, deine Ausbildung kann auch verfallen. Unterbrechungen der Ausbildung von mehr als 18 Monaten machen nach den gesetzlichen Vorschriften eine neuerliche Ausbildung notwendig, welche zur Gänze gesondert verrechnet wird.
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