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Motorrad

KLASSE A, A1, A2, Code 111

Code 111

Voraussetzungen

  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz einer gültigen Lenkberechtigung der Klasse B
  • Keine weiteren Führerschein-Probezeit-Einschränkungen
  • Nachweis des praktischen Fahrunterrichtes im Ausmaß von insgesamt mindestens 6 Stunden
  • Ausstellung eines neuen Führerscheines mit dem Code 111 (vorher darf nicht gefahren werden!)
  • keine theoretische oder praktische Prüfung notwendig

Berechtigungen

  • Leichtmotorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr als 15 kW 
  • Gültig in den Ländern Spanien (nach mindestens 3-jährigem Besitz der Lenkberechtigungsklasse B), Portugal (ab einem Mindestalter von 25 Jahren), Tschechische Republik (nur mit Fahrzeugen mit Automatikgetriebe), Italien, Lettland

Klasse A1

Voraussetzungen

  • Mindestens 16 Jahre
  • Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Geburtstag möglich
  • Ärztliche Untersuchung
  • Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden)

Berechtigungen

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr als 15 kW 

Klasse A2

Voraussetzungen

  • Mindestens 18 Jahre
  • Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Geburtstag möglich
  • Ärztliche Untersuchung
  • Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden)

Berechtigungen

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind

Klasse A

Voraussetzungen

  • Mindestens 24 Jahre
  • Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Geburtstag möglich
  • Ärztliche Untersuchung
  • Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden)

Berechtigungen

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen 
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge 

Ausbildung

Theorie

  • 20 EH Grundwissen Unterricht (wenn, außer Moped, noch kein FS vorhanden ist)
  • 6 EH fachspezifischer Theorieunterricht für Motorrad
  • Theoretische Prüfung

Praxis

  • Mindestens 14 EH praktischer Ausbildung mit dem klassenspezifischen Fahrzeug
  • Ab 39 Jahre: + 2 EH praktische Ausbildung

Mehrphasenausbildung

Nach bestandener Führerscheinprüfung ist eine verpflichtende zweite Ausbildungsphase zu durchlaufen:

  • Fahrsicherheitstraining im Zeitraum 2-12 Monate nach Führerscheinerhalt
  • Perfektionsfahrt im Zeitraum 4-14 Monate nach Führerscheinerhalt

Aufstufung

A1 > A2  bzw. A2 > A:

  • Mindestens 2 Jahre Besitz der aktuellen Klasse
  • Mehrphasenausbildung abgeschlossen
  • 7 EH praktischer Unterricht in der Fahrschule mit Fahrzeug aus angestrebter Klasse oder
  • Praktische Prüfung mit Fahrzeug aus angestrebter Klasse

A1 > A

  • Mindestens 24 Jahre
  • Mehrphasenausbildung abgeschlossen
  • Praktische Prüfung mit Fahrzeug aus angestrebter Klasse