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LKW

KLASSE C, C1 & C95

Klasse C1

Voraussetzungen

  • Besitz von Klasse B
  • Mindestens 18 Jahre
  • Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Geburtstag möglich
  • Ärztliche Untersuchung
  • Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden)

Berechtigungen

  • Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen.
  • Umfasst Führerschein Klasse F 

Klasse C

Voraussetzungen

  • Besitz von Klasse B
  • Mindestens 21 Jahre
  • Mindestens 18 Jahre mit C95
  • Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Geburtstag möglich
  • Ärztliche Untersuchung
  • Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden)

Berechtigungen

  • Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen.
  • Sonderkraftfahrzeuge
  • Umfasst Führerscheinklassen C1 und F 

Befristung

Die Lenkberechtigung der Klasse C1 und C unterliegen einer gesetzlichen Befristung. Eine Verlängerung erfolgt durch ein ärztliches Gutachten (Führerschein-Widerholungsuntersuchung).

Klasse C1

  • Befristung auf 10 Jahre (bis 60. Lebensjahr)
  • Befristung auf 5 Jahre (ab 60. Lebensjahr)

Klasse C

  • Befristung auf 5 Jahre (bis 60. Lebensjahr)
  • Befristung auf 2 Jahre (ab 60. Lebensjahr)

Ausbildung

Theorie

  • 10 Einheiten Theorieunterricht für LKW
  • Theoretische Prüfung

Praxis

  • Mindestens 8 EH praktische Ausbildung in der Fahrschule
  • Praktischer Prüfung
  • Optional: Berufskraftfahrer-Grundqualifikationsprüfung (C95)