- Mindestens sieben Jahr im Besitz der Lenkberichtigung für die Klasse B.
- Innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragsstellung darf keine Bestrafung wegen eines schweren Verstoßes nach dem Führerscheingesetz (§ 7 Abs. 3 FSG) erfolgt sein.
- Innerhalb der letzten drei Jahre dürfen keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen vorliegen.