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FAQs

Welche Voraussetzungen müssen die Begleiter:innen (max.2) für L Übungsfahrten oder L17 Ausbildungsfahrten haben?

  • Mindestens sieben Jahr im Besitz der Lenkberichtigung für die Klasse B.
  • Innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragsstellung darf keine Bestrafung wegen eines schweren Verstoßes nach dem Führerscheingesetz (§ 7 Abs. 3 FSG) erfolgt sein.
  • Innerhalb der letzten drei Jahre dürfen keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen vorliegen.