Ein Zugfahrzeug der Klasse C1 und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt.
Ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt.
Umfasst Lenkberechtigung Klasse BE
Klasse CE
Voraussetzungen
Besitz von Klasse B
Mindestens 21 Jahre
Mindestens 18 Jahre mit C95
Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Geburtstag möglich
Ärztliche Untersuchung
Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden)
Berechtigungen
Ein Zugfahrzeug der Klasse C und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Umfasst Lenkberechtigungen Klassen C1E und BE
Ausbildung
Theorie
6 EH fachspezifischer Theorieunterricht für Anhänger
Theoretische Prüfung
Praxis
Mindestens 4 EH praktische Ausbildung in der Fahrschule