Ja, wird die Ausbildungsphase nicht rechtzeitig absolviert, kann es zu einem Führerscheinentzug kommen. Ausnahmen gibt es in bestimmten Fällen (z.B. schwere Erkrankung, Schwangerschaft), wenn dies gegenüber der Behörde nachgewiesen wird.
Ja, wird die Ausbildungsphase nicht rechtzeitig absolviert, kann es zu einem Führerscheinentzug kommen. Ausnahmen gibt es in bestimmten Fällen (z.B. schwere Erkrankung, Schwangerschaft), wenn dies gegenüber der Behörde nachgewiesen wird.
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