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FAQs

Welche Alkoholgrenze gilt gesetzlich für meinen/meine Begleiter:in im Zuge der L17 Ausbildungsfahrten bzw. mit L-Übungsfahrten?

Bei der Durchführung von L17 Ausbildungsfahrten und L-Übungsfahrten gilt für die Kandidat:in als auch für die Begleiter:in eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille (statt 0,5 Promille).