Die Prüfsprache für deine Praxisprüfung ist Deutsch. Wenn du fließend Englisch sprichst, können wir bei der Landesregierung einen Prüfer beantragen, der die Prüfung auf Englisch abnehmen darf.
Ist eine Prüfung weder auf Deutsch noch auf Englisch möglich, benötigst du einen gerichtlich zertifizierten Dolmetscher. Diesen musst du selbstständig unter sdgliste.justiz.gv.at organisieren und auch bezahlen.