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Ärztliches Gutachten

Vor der Erteilung einer Lenkberechtigung hat die Antragstellerin/der Antragsteller der Behörde ein ärztliches Gutachten, das die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nachweist, vorzulegen. Das Gutachten darf zum Zeitpunkt der Erteilung nicht älter als 18 Monate sein.

Es wird auch die militärärztliche Stellungsuntersuchung für die Erteilung einer zivilen Lenkberechtigung anerkannt, wenn sie mit dem vom Bundesministerium für Landesverteidigung eigens dafür erstellten Formular vorgenommen wurde.

Kosten

35 Euro für die Untersuchung bei den Klassen A (A1, A2), B, BE und F
50 Euro für die Untersuchung bei den Klassen C (C1), D (D1), CE (C1E), DE (D1E)
130 Euro für ein verkehrspsychologisches Screening bei der Klasse D
Bewerberinnen/Bewerber um die Klasse D müssen zusätzlich ein verkehrspsychologisches Screening absolvieren.

Weiterführende Informationen

Das ärztliche Gutachten wird durch sachverständige Ärztinnen/Ärzte, die dazu ermächtigt sind, erstellt. Sie testen den Gesundheitszustand, um die Fahrtauglichkeit zu ermitteln (umgangssprachlich auch "Führerscheinuntersuchung" genannt). Die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber darf innerhalb der letzten fünf Jahre nicht bei der/dem ausgewählten Ärzt:in in Behandlung gewesen sein (Hausarztregelung).

Sie haben die Möglichkeit, eine Ärztin/einen Arzt innerhalb Österreichs zu besuchen.